Alle JSCs müssen Anhang Nr. 2 zur Einkommensteuererklärung ausfüllen, inkl. diejenigen, die das vereinfachte Steuersystem anwenden, wenn sie Dividenden an natürliche Personen zahlen. Es besteht keine Notwendigkeit, 2-NDFL-Zertifikate für Personen einzureichen, die Dividenden an JSC erhalten haben (Absatz 3, Absatz 2, Artikel 226.1, Absatz).